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Wiederkehrende Prüfung

Wiederkehrende Prüfung

Wir prüfen Ihre Sicherungssysteme regelmäßig und dokumentieren sie. So bleiben Schutz und Haftung auf der sicheren Seite.

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Wir prüfen Ihre Sicherungssysteme regelmäßig und dokumentieren sie. So bleiben Schutz und Haftung auf der sicheren Seite.

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Wiederkehrende Prüfung

Wiederkehrende Prüfung

Wir prüfen Ihre Sicherungssysteme regelmäßig und dokumentieren sie. So bleiben Schutz und Haftung auf der sicheren Seite.

Die Lösung

Gegenstände eines Absturzsicherungssystems sind nach Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf zu prüfen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine fachkundige Person. So schreibt es die PSA-Verordnung vor. Ohne diesen Nachweis verliert das System im Ernstfall seine Wirkung und seinen rechtlichen Rückhalt.

Wir kontrollieren Anschlagpunkte, Seile, Geländer, Steigtechnik und Durchsturzsicherungen auf Zustand, Befestigung und Funktion. Jede Prüfung endet mit einem Protokoll aus Bestandsliste, bewerteten Mängeln und Freigabe. An die nächste Frist erinnern wir Sie rechtzeitig.

Wann Sie es brauchen

Verbaute Sicherungssysteme erreichen ihr Prüfintervall.

Ein Nachweis für Behörde oder Versicherung wird gebraucht.

Zustand und Funktion sollen unabhängig bestätigt werden.

Die Haftung soll dokumentiert abgesichert sein.

Häufige Fragen

Wie oft muss geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich. Zusätzlich nach jeder Sturzbelastung oder außergewöhnlichen Beanspruchung und immer dann, wenn der Hersteller ein kürzeres Intervall vorgibt. Durch Sturz beanspruchte Ausrüstung ist der weiteren Benutzung zu entziehen.

Was passiert bei einem Mangel?

Sicherheitsrelevante Punkte kennzeichnen wir im Protokoll als Sperre, das System darf bis zur Behebung nicht genutzt werden. Kleinere Punkte bekommen eine Empfehlung mit Frist.

Prüfen Sie auch fremde Anlagen?

unabhängig vom Hersteller. Fehlt zu einer Altanlage die Dokumentation, halten wir das fest und zeigen den Weg zur Nachweisführung.

Referenzen

41 Seilstützmasten

Jährliche Überprüfung der Steigschutzeinrichtungen der Materialseilbahn nach EN 353.

854 lfm geprüft

27 Einzelanschlagpunkte auf 8 Hallendächern jährlich überprüft, inklusive Prüfprotokoll.

Auf einen Blick

Prüfumfang

Anschlagpunkte, Seilsysteme, Geländer, Steigtechnik, Durchsturzsicherungen

Intervall

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich nach jeder Sturzbelastung

Durchführung

Fachkundige Person nach PSA-V, auch für fremd errichtete Anlagen

Ergebnis

Prüfprotokoll mit Bestandsliste, Mängelbewertung und Freigabe

Rechtsgrundlage

ÖNORM EN 365, PSA-Verordnung, Arbeitsmittelverordnung

Die Lösung

Gegenstände eines Absturzsicherungssystems sind nach Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf zu prüfen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine fachkundige Person. So schreibt es die PSA-Verordnung vor. Ohne diesen Nachweis verliert das System im Ernstfall seine Wirkung und seinen rechtlichen Rückhalt.

Wir kontrollieren Anschlagpunkte, Seile, Geländer, Steigtechnik und Durchsturzsicherungen auf Zustand, Befestigung und Funktion. Jede Prüfung endet mit einem Protokoll aus Bestandsliste, bewerteten Mängeln und Freigabe. An die nächste Frist erinnern wir Sie rechtzeitig.

Wann Sie es brauchen

Verbaute Sicherungssysteme erreichen ihr Prüfintervall.

Ein Nachweis für Behörde oder Versicherung wird gebraucht.

Zustand und Funktion sollen unabhängig bestätigt werden.

Die Haftung soll dokumentiert abgesichert sein.

Häufige Fragen

Wie oft muss geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich. Zusätzlich nach jeder Sturzbelastung oder außergewöhnlichen Beanspruchung und immer dann, wenn der Hersteller ein kürzeres Intervall vorgibt. Durch Sturz beanspruchte Ausrüstung ist der weiteren Benutzung zu entziehen.

Was passiert bei einem Mangel?

Sicherheitsrelevante Punkte kennzeichnen wir im Protokoll als Sperre, das System darf bis zur Behebung nicht genutzt werden. Kleinere Punkte bekommen eine Empfehlung mit Frist.

Prüfen Sie auch fremde Anlagen?

unabhängig vom Hersteller. Fehlt zu einer Altanlage die Dokumentation, halten wir das fest und zeigen den Weg zur Nachweisführung.

Referenzen

41 Seilstützmasten

Jährliche Überprüfung der Steigschutzeinrichtungen der Materialseilbahn nach EN 353.

854 lfm geprüft

27 Einzelanschlagpunkte auf 8 Hallendächern jährlich überprüft, inklusive Prüfprotokoll.

Auf einen Blick

Prüfumfang

Anschlagpunkte, Seilsysteme, Geländer, Steigtechnik, Durchsturzsicherungen

Intervall

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich nach jeder Sturzbelastung

Durchführung

Fachkundige Person nach PSA-V, auch für fremd errichtete Anlagen

Ergebnis

Prüfprotokoll mit Bestandsliste, Mängelbewertung und Freigabe

Rechtsgrundlage

ÖNORM EN 365, PSA-Verordnung, Arbeitsmittelverordnung

Die Lösung

Gegenstände eines Absturzsicherungssystems sind nach Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf zu prüfen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine fachkundige Person. So schreibt es die PSA-Verordnung vor. Ohne diesen Nachweis verliert das System im Ernstfall seine Wirkung und seinen rechtlichen Rückhalt.

Wir kontrollieren Anschlagpunkte, Seile, Geländer, Steigtechnik und Durchsturzsicherungen auf Zustand, Befestigung und Funktion. Jede Prüfung endet mit einem Protokoll aus Bestandsliste, bewerteten Mängeln und Freigabe. An die nächste Frist erinnern wir Sie rechtzeitig.

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Wie sicher ist Ihr Dach? Finden wir es heraus.

Der Dachcheck ist kostenlos und unverbindlich. In rund 90 Minuten vor Ort sehen Sie genau, wo Handlungsbedarf besteht.

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