Wiederkehrende Prüfung
Wir prüfen Ihre Sicherungssysteme regelmäßig und dokumentieren sie. So bleiben Schutz und Haftung auf der sicheren Seite.

Wiederkehrende Prüfung
Wir prüfen Ihre Sicherungssysteme regelmäßig und dokumentieren sie. So bleiben Schutz und Haftung auf der sicheren Seite.

Wiederkehrende Prüfung
Wir prüfen Ihre Sicherungssysteme regelmäßig und dokumentieren sie. So bleiben Schutz und Haftung auf der sicheren Seite.

Die Lösung
Gegenstände eines Absturzsicherungssystems sind nach Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf zu prüfen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine fachkundige Person. So schreibt es die PSA-Verordnung vor. Ohne diesen Nachweis verliert das System im Ernstfall seine Wirkung und seinen rechtlichen Rückhalt.
Wir kontrollieren Anschlagpunkte, Seile, Geländer, Steigtechnik und Durchsturzsicherungen auf Zustand, Befestigung und Funktion. Jede Prüfung endet mit einem Protokoll aus Bestandsliste, bewerteten Mängeln und Freigabe. An die nächste Frist erinnern wir Sie rechtzeitig.
Wann Sie es brauchen
Verbaute Sicherungssysteme erreichen ihr Prüfintervall.
Ein Nachweis für Behörde oder Versicherung wird gebraucht.
Zustand und Funktion sollen unabhängig bestätigt werden.
Die Haftung soll dokumentiert abgesichert sein.
Häufige Fragen
Wie oft muss geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich. Zusätzlich nach jeder Sturzbelastung oder außergewöhnlichen Beanspruchung und immer dann, wenn der Hersteller ein kürzeres Intervall vorgibt. Durch Sturz beanspruchte Ausrüstung ist der weiteren Benutzung zu entziehen.
Was passiert bei einem Mangel?
Sicherheitsrelevante Punkte kennzeichnen wir im Protokoll als Sperre, das System darf bis zur Behebung nicht genutzt werden. Kleinere Punkte bekommen eine Empfehlung mit Frist.
Prüfen Sie auch fremde Anlagen?
unabhängig vom Hersteller. Fehlt zu einer Altanlage die Dokumentation, halten wir das fest und zeigen den Weg zur Nachweisführung.
Referenzen
41 Seilstützmasten
Jährliche Überprüfung der Steigschutzeinrichtungen der Materialseilbahn nach EN 353.
854 lfm geprüft
27 Einzelanschlagpunkte auf 8 Hallendächern jährlich überprüft, inklusive Prüfprotokoll.
Auf einen Blick
Prüfumfang
Anschlagpunkte, Seilsysteme, Geländer, Steigtechnik, Durchsturzsicherungen
Intervall
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich nach jeder Sturzbelastung
Durchführung
Fachkundige Person nach PSA-V, auch für fremd errichtete Anlagen
Ergebnis
Prüfprotokoll mit Bestandsliste, Mängelbewertung und Freigabe
Rechtsgrundlage
ÖNORM EN 365, PSA-Verordnung, Arbeitsmittelverordnung
Die Lösung
Gegenstände eines Absturzsicherungssystems sind nach Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf zu prüfen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine fachkundige Person. So schreibt es die PSA-Verordnung vor. Ohne diesen Nachweis verliert das System im Ernstfall seine Wirkung und seinen rechtlichen Rückhalt.
Wir kontrollieren Anschlagpunkte, Seile, Geländer, Steigtechnik und Durchsturzsicherungen auf Zustand, Befestigung und Funktion. Jede Prüfung endet mit einem Protokoll aus Bestandsliste, bewerteten Mängeln und Freigabe. An die nächste Frist erinnern wir Sie rechtzeitig.
Wann Sie es brauchen
Verbaute Sicherungssysteme erreichen ihr Prüfintervall.
Ein Nachweis für Behörde oder Versicherung wird gebraucht.
Zustand und Funktion sollen unabhängig bestätigt werden.
Die Haftung soll dokumentiert abgesichert sein.
Häufige Fragen
Wie oft muss geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich. Zusätzlich nach jeder Sturzbelastung oder außergewöhnlichen Beanspruchung und immer dann, wenn der Hersteller ein kürzeres Intervall vorgibt. Durch Sturz beanspruchte Ausrüstung ist der weiteren Benutzung zu entziehen.
Was passiert bei einem Mangel?
Sicherheitsrelevante Punkte kennzeichnen wir im Protokoll als Sperre, das System darf bis zur Behebung nicht genutzt werden. Kleinere Punkte bekommen eine Empfehlung mit Frist.
Prüfen Sie auch fremde Anlagen?
unabhängig vom Hersteller. Fehlt zu einer Altanlage die Dokumentation, halten wir das fest und zeigen den Weg zur Nachweisführung.
Referenzen
41 Seilstützmasten
Jährliche Überprüfung der Steigschutzeinrichtungen der Materialseilbahn nach EN 353.
854 lfm geprüft
27 Einzelanschlagpunkte auf 8 Hallendächern jährlich überprüft, inklusive Prüfprotokoll.
Auf einen Blick
Prüfumfang
Anschlagpunkte, Seilsysteme, Geländer, Steigtechnik, Durchsturzsicherungen
Intervall
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich nach jeder Sturzbelastung
Durchführung
Fachkundige Person nach PSA-V, auch für fremd errichtete Anlagen
Ergebnis
Prüfprotokoll mit Bestandsliste, Mängelbewertung und Freigabe
Rechtsgrundlage
ÖNORM EN 365, PSA-Verordnung, Arbeitsmittelverordnung
Die Lösung
Gegenstände eines Absturzsicherungssystems sind nach Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf zu prüfen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine fachkundige Person. So schreibt es die PSA-Verordnung vor. Ohne diesen Nachweis verliert das System im Ernstfall seine Wirkung und seinen rechtlichen Rückhalt.
Wir kontrollieren Anschlagpunkte, Seile, Geländer, Steigtechnik und Durchsturzsicherungen auf Zustand, Befestigung und Funktion. Jede Prüfung endet mit einem Protokoll aus Bestandsliste, bewerteten Mängeln und Freigabe. An die nächste Frist erinnern wir Sie rechtzeitig.
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Wie sicher ist Ihr Dach? Finden wir es heraus.
Der Dachcheck ist kostenlos und unverbindlich. In rund 90 Minuten vor Ort sehen Sie genau, wo Handlungsbedarf besteht.

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